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Buchmacher Bwin führt 5% Sportwetten-Steuer auf Bruttogewinne ein

Buchmacher Bwin führt 5% Sportwetten-Steuer auf Bruttogewinne ein

Jetzt ist es offiziell. Auch der online Buchmacher Bwin führt die 5% Sportwetten-Steuer, die seit dem 01. Juli 2012 in Deutschland gilt, für alle Wettkunden mit deutschem Wohnsitz ein. Spannend ist jetzt natürlich die Frage, wie die Steuerlast an die Kunden weitergegeben wird. Genauso wie bei Interwetten erhebt Bwin die 5% Steuer auf alle Bruttogewinne. Im Erfolgsfall, sollte also die platzierte Sportwette gewinnen, werden 5% vom Einsatz plus Gewinn einbehalten. Verliert die platzierte Wette, so trägt der Online Buchmacher Bwin die gesamte Steuerlast. Zur besseren Verdeutlichung ein kleines Rechenbeispiel an dieser Stelle:

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Einsatz 100€ x 2.0 Quote = 200€ (Bruttogewinn)

200€ (Einsatz + Gewinn) – 5% Steuer = 190€ (Nettogewinn)

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Bei einer platzierten Wette mit einem Einsatz von 100 Euro und einer Quote von 2.0 ergibt sich im Erfolgsfall ein Bruttogewinn von 200 Euro. Auf diesen Bruttogewinn erhebt der Buchmacher Bwin ab sofort die 5% Sportwettensteuer, die abzüglich einbehalten wird. Somit reduziert sich der Nettogewinn nach Abzug der Steuerlast auf 190 Euro. Effektiv spielt der deutsche Tipper also keine 2.0 sondern nach Steuerabzug nur noch eine 1.90 als Wettquote. Falls die platzierte Sportwette nicht gewinnt, trägt allerdings der Online Buchmacher Bwin die gesamte Steuerlast.

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Aktuell wird die 5% Sportwetten-Steuer bereits auf dem Bwin Wettschein ausgewiesen. Neben der Wettquote und dem Einsatz beinhaltet der Wettschein künftig folgende Angaben:

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– Brutto-Gewinnchance

– 5% Abgabe (wird nur bei einem Gewinn fällig)

– Netto-Gewinnchance

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Darüber hinaus ist es bei Bwin ab sofort nicht mehr möglich, Einzelwetten mit einer Quote von unter 1.10 zu spielen, um mögliche Verluste trotz gewonnener Wette zu verhindern. Sportwetten-Tipps mit Quoten von unter 1.10 sind daher nur noch in Kombiwetten zu platzieren.