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Hoffenheim und Freiburg klagen vor dem VGH

Hoffenheim und Freiburg klagen vor dem VGH

Die Geschäftsentwicklung am baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) war in den letzten Jahren eher rückläufig, sprich von Jahr zu Jahr gab es immer weniger Fälle. Im Jahr 2011 war jedoch ein neuer Trend zu vernehmen, denn erstmals ist die Anzahl der eingehenden Verfahren um ein Fünftel gestiegen. Zum einen ist das auf die Zunahme der Asylbewerber und zum anderen auf den Fußball zurückzuführen. Nachdem der Europäische Gerichtshof eine Reform des staatlichen Glücksspielmonopols forderte, ist der VGH mit dem Thema Sportwetten sehr beschäftigt.

 

Nun klagen mit dem SC Freiburg und dem TSG 1899 Hoffenheim zwei Bundesliga Mannschaften vor dem VGH. Der Grund der Klage besteht in der Werbepartnerschaft mit dem Buchmacher Tipico, die beiden Vereinen per Unterlassung verboten wurde.

 

Der Buchmacher Tipico hat in der Rhein-Neckar Arena und im Badenova Stadion Bandenwerbung geschaltet. Das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe sieht mit dieser Werbung jedoch einen Verstoß gegen den aktuell vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag. Aus diesem Grund kam es zu den Unterlassungsverfügungen, die gegen Freiburg und Hoffenheim ausgesprochen wurden. Die beiden Bundesligisten nehmen das jedoch nicht hin und setzten sich dagegen zur Wehr. Jochen Rotthaus, TSG 1899 Hoffenheim Geschäftsführer, äußerte sich gegenüber der Tageszeitung wie folgt: „Wir streben grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung mit dem Regierungspräsidium und den Behörden an. Es gehe ja auch nicht um Internet-Wetten, sondern um einen Anbieter mit ungefähr 700 Verkaufsläden in Deutschland.“ Grundlegend hält er die Auflagen für die Vereine für überholt. Rotthaus: “Ich kenne eigentlich keine Sportsendung, in deren Umfeld nicht für einen Wettanbieter geworben wird.”