Die Situation am deutschen online Glücksspielmarkt ist zurzeit sehr diffus. Seit dem Inkrafttreten des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags am 1. Juli 2012 herrscht in Deutschland in Bezug auf das online Glücksspielrecht das reinste Chaos. Laut Vertrag sollten insgesamt 20 Lizenzen zum Vertrieb von Sportwetten für eine Dauer von insgesamt sieben Jahren vergeben werden. Bereits im Sommer des letzten Jahres begann das Hessische Ministerium für Inneres und Sport mit dem Verfahren zur Lizenzvergabe. Die ersten Lizenzen sollten bereits im Mai 2013 vergeben werden. Mittlerweile ist der Mai fast vorüber und nichts hat sich getan. Wann es zu einer endgültigen Sportwetten Lizenzvergabe kommen wird ist bis jetzt noch nicht abzusehen.
Insgesamt haben sich mehr als 100 Buchmacher auf die 20 zu vergebenen Lizenzen beworben. Die erste Phase des Vergabeverfahrens hatten einige Sportwetten Anbieter bereits im Herbst des letzten Jahres hinter sich gebracht. Bis Ende Januar 2013 sollte man nun weitere Unterlagen einreichen, um den Anforderungen der deutschen Gesetzeslage gerecht zu werden. Diese gestalteten sich jedoch als sehr hoch und waren oftmals als zu diffus einzustufen. Wie wir bereits berichteten, wurden bis Ende März diesen Jahres 14 Anbieter, die ihre Sicherheits- und Sozialkonzepte vorstellen durften, eingeladen. Große und vor allem in Deutschland bekannte Buchmacher wie Bwin oder Mybet, die bereits über eine Sportwetten Lizenz in Schleswig-Holstein verfügen, erhielten jedoch keine Einladung.
Aufgrund des Ausschluss von dieser Veranstaltung reichten einige online Sportwetten Anbieter Klage gegen die Vergabe ein. Es sei nicht nachvollziehbar, dass einige Anbieter eine Lizenz für Schleswig-Holstein aufweisen aber keine Einladung erhielten, um ihr Sicherheits- und Sozialkonzept vorzustellen. Bis eine Entscheidungsfindung betreffend der Klagen vollzogen wurde, wird die Konzessionsvergabe auf Eis gelegt. Insgesamt sollen sich laut Hessischen Ministerium aber 41 Buchmacher in der zweiten Stufe des Lizenzvergabeverfahrens befinden. Die Anträge unterliegen weiterhin einer nochmaligen strengen Prüfung. Nachdem man diese abgeschlossen habe, wird eine Entscheidung getroffen, ob weiteren Buchmacher zu einem persönlichen Termin erscheinen dürfen. Sportwetten Anbieter, die nicht eingeladen werden, sollen eine ausführliche schriftliche Begründung der beabsichtigen Ablehnung erhalten. Im Anschluss gewährt man Ihnen zwei Wochen Zeit, um rechtliche Schritte gegen die Ablehnung einzuleiten.
Grundlegend geht das Ministerium von Hessen davon aus, dass in der ersten Runde nicht alle 20 Lizenzen vergeben werden. Buchmacher, die in der ersten Runde keine Lizenz erwerben konnten, dürfen sich in einem zweiten Verfahren erneut um eine Konzession bewerben. Aufgrund der momentan undurchsichtigen Situation im online Glücksspielbereich rechnet das Ministerium mit einer Klagewelle. Man hat bereits mit der Suche nach einer seriösen Anwaltskanzlei begonnen. Laut Magazin „Sponsors“ könnten dem Ministerium bis zu 80 Klagen drohen. Die Lizenzvergabe wurde laut „games&business“ frühesten auf den August datiert.