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Bremen weist Schadensersatzklage von Bwin zurück

Bremen weist Schadensersatzklage von Bwin zurück

Der online Buchmacher Bwin musste nun eine herbe Niederlage gegen die Stadt Bremen in Kauf nehmen. Bereits Ende November 2012 klagte der online Sportwetten Anbieter Bwin vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Bremen gegen die Stadt Bremen. Grundlegend drehte es sich bei der Klage um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 6 Millionen Euro wegen eines Werbeverbots aus der Saison 2006/2007. Binnen dieser Zeitspanne fungierte Bwin als Sponsor des Bundesligisten Werder Bremen. Nun wurde der Schadensersatzanspruch des online Buchmachers Bwin auch vom Hanseatischen Oberlandesgericht zurückgewiesen.

 

Um die Geschichte genauer zu verstehen, muss Sie von hinten aufgerollt werden. Bereits 2007 wurde von Bwin eine Klage gegen das Werbeverbot eingereicht. Schon damals wurde die Klage vom Landgericht Bremen abgewiesen. Das Verbot wurde zum damaligen Zeitpunkt mit dem staatlichen Glücksspielmonopol begründet. Des Weiteren habe Bwin keine gültige Erlaubnis für die Verbreitung von öffentlichen Glücksspielen besessen. Den Sponsorenvertrag mit dem Bundesligisten Werder Bremen musste man aber dennoch erfüllen. Diese Gelder wollte sich Bwin mit einer erneuten Klage vor dem Oberlandesgericht nun zurückholen. Da der Schadenersatzanspruch aber zurückgewiesen wurde, scheiterte das Unterfangen vom online Buchmacher Bwin.

 

Bwin zählt im deutschsprachigen Sportwetten Bereich zu den bekanntesten und wohl beliebtesten online Buchmachern. Man ist stets in den Medien präsent und steigert auf diesen Weg seinen Bekanntheitsgrad. Dennoch gilt das verlorene Verfahren als herber Rückschlag für den Sportwetten Anbieter.