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Die deutsche Regierung hat Liverpool die Einreise für das Champions-League-Spiel verboten

Die deutsche Regierung hat Liverpool die Einreise für das Champions-League-Spiel verboten

Das für den 16. Februar angesetzte Champions-League-1/8-Finalspiel zwischen  Leipzig – Liverpool kann nicht im Heimstadion der Bullen stattfinden.

Die am vergangenen Freitag von der Bundesregierung verabschiedete Verordnung zum Schutz vor der Verbreitung von Coronaviren sieht nur wenige Ausnahmen vor.

Darin sind keine speziellen Regeln für Profisportler festgelegt. Die Bundespolizei hat dem Verein RB Leipzig heute, am 4. Februar, mitgeteilt, dass der beschriebene Fall nicht unter die Ausnahmetatbestände fällt, zitiert  die Bundesregierung.

Die deutsche Regierung hat bis mindestens 17. Februar ein Einreiseverbot für alle Einreisenden aus den von der COVID-19-Mutation betroffenen Gebieten verhängt, mit Ausnahme von deutschen Staatsbürgern oder Personen mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Das Verbot trat am Samstag, den 30. Januar, in Kraft.

Das erste Spiel des 1/8-Finales der Champions League 2020/2021 zwischen  Leipzig und Liverpool ist für den 16. Februar angesetzt. Das Rückgespräch soll am 10. März stattfinden.

Sollten die Offiziellen die Forderungen von Leipzig nicht erfüllen, muss der deutsche Verein die UEFA bis zum 8. Februar um Mitternacht informieren und dann einen neutralen Spielort im Land anbieten, zu dem beide Mannschaften reisen können. Wenn Liverpool nicht nach Deutschland kommt und RB Leipzig keinen anderen Austragungsort für das Spiel findet, werden die Bullen eine technische 0:3-Niederlage erleiden.

Sotschi hat angeboten, Leipzigs Champions-League-1/8-Finalspiel gegen Liverpool im heimischen Stadion “Fisht” auszurichten.

“Leipzig, Leute, können wir vorbeikommen? Kein Regen, kein Schnee und ein schöner Blick auf das Schwarze Meer”, teilte der russische Club in einer Nachricht auf Twitter mit.

Laut William Hill könnte das Spiel im Stadion in Budapest stattfinden. Diese Arena ist ein Backup der UEFA.

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